Google Rezension löschen

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Rechtsschutz gegen negative Bewertungen: Positive Bewertungen sind für Unternehmen wie gute Werbung. Zufriedene Kundschaft hinterlässt häufig gute Kritik, was Neukunden die Kaufentscheidung um einiges erleichtert. Allerdings muss sich jedes Unternehmen irgendwann auch mal mit negativer Kritik auseinandersetzen. Natürlich dürfen Kunden das Recht der Meinungsfreiheit nutzen und ihre Meinungsäußerung im Internet auf eBay, Amazon, Jameda, Yelp etc. kundtun. Jedoch dürfen diese Bewertungen nicht gegen die Richtlinien des Bewertungsportals verstoßen. Entdecken Sie jedoch eine Bewertung, die Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, unwahre Tatsachenbehauptungen enthält oder eine Beleidigung darstellt, kann diese Bewertung gelöscht werden.

Eine schlechte Bewertung ist immer ärgerlich. Achten Sie jedoch darauf, dass die Meinungsäußerung nicht ungerechtfertigt ist. In diesem Fall müssten Sie schnell handeln, damit die Bewertung wieder aus dem Internet verschwindet. Bewahren Sie zunächst Ruhe und senden Sie uns alle notwendigen Daten zu. Da wir seit vielen Jahren mit den Bewertungsportalen einen regen Briefkontakt pflegen, kennen wir uns mit den Möglichkeiten der Löschung von Negativkritik im Internet sehr gut aus. Wir lassen selbst dann nicht locker, wenn der Portalbetreiber keine Löschung vornehmen möchte.

Viele Gerichte müssen sich derweil mit Internetbewertungen auseinandersetzen. Dabei müssen die Landgerichte häufig differenzieren. Denn: Positive und negative Bewertungen gehören zur Meinungsfreiheit (Art. 5 des Grundgesetz). Wichtig ist zu unterscheiden, ob die Tatsachenbehauptungen und Werturteile zulässig sind. Hier müssen Fakten und Beweise an den Tag gelegt werden, um zu kontrollieren, ob die Aussage des Bewertungsschreibers richtig oder falsch ist.

Wenn Sie eine unzulässige Bewertung im Internet erhalten haben, können Sie vom Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch Gebrauch machen. Dafür wenden wir uns im ersten Schritt an die Rechtsabteilung des Portalbetreibers. Der Betreiber des Portals fordert nun eine Stellungnahme des Bewertungsschreibers. Wichtig ist, dass der Rezensent spezielle Belege oder Beweise vorlegt, um die negative Meinungsäußerung zu unterstreichen. Kommt der Rezensent der Aufforderung nicht nach, die Bewertung zu löschen, folgt von unserer Seite eine Abmahnung. Reagiert weder der Urheber noch das Portal, kann ein Unterlassungsanspruch vor Gericht durchgesetzt werden. Dieser Anspruch richtet sich gegen die Person, die rechtswidrig gehandelt hat.

Google Rezensionen löschen: Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich!

Rechtsanwalt Imanuel Schulz: Dein-Ruf.de – Google Rezenssionen löschen lassen

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Echte Anwaltskanzlei: Bei uns kümmern sich Rechtsanwälte um Ihre Bewertungen. Wir sind keine Agentur wie einige Mitbewerber.

Kostenlose Erstberatung: Wir beraten Sie kostenlos, wie wir Ihre Bewertungen löschen können und welche Chancen Sie haben, Ihre Reputation zurück zu gewinnen.

Überdurchschnittliche Erfolgsquoten: Google reagiert auf unsere Beschwerden. Unsere Erfolgsquote bei der Löschung von Google Bewertungen liegt bei über 90%.

Google Ranking: Bewertungen haben einen großen Einfluss auf das Ranking. Sie zählen zu den wichtigen Ranking Kriterien.

Rechtsschutzversicherung: Die Kosten der gesetzlichen Gebühren für die Löschung von Bewertungen werden von der Firmenrechtsschutzversicherung getragen.