Illegale Praktiken am Arbeitsplatz: Hohe Bereitschaft für Whistleblowing

Conference-room

In einer Untersuchung der “Business Software Alliance” wurden Mitarbeiter von Unternehmen aus der Europäischen Union zu illegalen Praktiken am Arbeitsplatz befragt. Das Ergebnis lässt aufhorchen: 15% der Befragten gaben an, von illegalen Praktiken am Arbeitsplatz Kenntnis zu haben.

Laut einer weiteren Studie der BSA sehen sich zwei Drittel der Mitarbeiter bei Mobbing und Diskriminierung in der Pflicht, diese Verstöße zu melden. Verstöße gegen Vorschriften und Regularien würden hingegen nur 32% melden.
Moral ist der wichtigste Grund

Neben der Kenntnis über illegale Vorkommnisse am Arbeitsplatz wurden die Arbeitnehmer, welche bereits eine Meldung abgegeben haben, gefragt, was die Hauptmotivation dafür sei. Für fast 50% waren dafür moralische Gründe ausschlaggebend. Für jeden vierten gehört es zur Professionalität im Beruf, Missstände zu melden. Finanzielle Gründe, also eine Vergütung für die Abgabe der Hinweise zu erhalten, sahen laut der Studie nur 14% als Motiv. Dieser Wille zur Abgabe von Meldungen kann von Seiten des Unternehmens durch digitale Hinweisgebersysteme aufgenommen und das Arbeitsklima dadurch drastisch verbessert werden.

Unternehmerinnen und Unternehmer vermeiden häufig die Einführung neuer IT-Systeme auf Grund von Kosten und Komplexität. Digitalen Hinweisgebersysteme können allerdings innerhalb kürzester Zeit in die Compliance-Landschaft eines Unternehmens eingegliedert werden. Die “Cloudifizierung” sorgt dafür, dass IT-Software immer häufiger in externe Rechenzentren ausgelagert werden. Dies gilt auch für Hinweisgebersysteme. “Whistleblower-Systeme werden überwiegend als SaaS angeboten und stehen innerhalb kürzester Zeit bereit, ohne dass interne Hardware-Ressourcen oder fachkundiges IT-Personal benötigt wird. Die HINTBOX beispielsweise, steht der Kundin oder dem Kunden nur wenige Sekunden nach der Bestellung bereit”, so Hoffmann.

Auch wenn anonyme Hinweisgebersysteme in vielen Unternehmen nicht zur Verfügung standen, werden sich die Chefetagen europäischer Firmen in den kommenden Monaten verstärkt mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Die EU-Whistleblower-Richtlinie wurde vom europäischen Parlament bereits im vergangenen Jahr verabschiedet, die Umsetzung in nationales Recht steht noch aus. Die Richtlinie sieht allerdings die Unternehmen zur Implementierung eines internen Meldekanals in der Pflicht. Bis Ende des Jahres 2021 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts Hinweisgebersysteme einrichten. Bis zum Jahr 2023 werden dann noch alle Unternehmen mit mehr mindestens 50 Mitarbeitern folgen.

Wir, die lawcode UG (haftungsbeschränkt), ein Start-Up mit Sitz in der Mainmetropole Frankfurt a. M., bestehen aus einem interdisziplinären Team aus verschiedenen Fachrichtungen der Wirtschaftsinformatik, Informatik, Programmierung und Rechtswissenschaften.

Dies ermöglicht es uns, die komplexen IT-technischen, wirtschaftlichen und juristischen Anforderungen zu verstehen und in einfache, effiziente und handhabbare Digitalisierungs-Prozesse für unsere HINTBOX, eine Whistleblower-System, umzusetzen.