Videokonferenzen und Datenschutz – first:conference von EuGH-Urteil nicht betroffen!

Laut Urteil des vom Europäische Gerichtshof vom 16.7.2020 („Schrems II“) ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA auf der Grundlage des Privacy Shield unzulässig und muss unverzüglich eingestellt werden. Betroffen davon sind auch Anbieter von Konferenzsystemen, die pandemiebedingt stärker genutzt werden.

Da die Haftung für die Einhaltung der DSGVO dem Veranstalter der Videokonferenz obliegt, sollte dieser nun besonders auf den Serverstandort, Speicherung von personenbezogenen Daten und Weitergabe an Datenverwerter und Behörden achten.

Die First Telecom wurde 1997 gegründet und gehört heute zu den führenden Anbietern von Servicerufnummern, Bezahlsystemen und Sprachapplikationen. Mit einem modernen und leistungsfähigen intelligenten Netz, das durchgehend auf modernsten IP-basierten Systemen realisiert wird, ist First Telecom in der Lage ihre Leistungen hoch effizient und sehr flexibel anzubieten.

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